• Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zum Tarif?
Wir haben die Antworten!

1. Für wen lohnt sich der Tarif finanziell?

Für alle Patienten ab Alter 21, deren Eigenanteil für die professionelle Zahnreinigung – nach Abzug eines möglichen Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung – innerhalb von 12 Monaten über 189,90 EUR liegt.

Der Vergleichswert ergibt sich aus dem Jahresbeitrag von 15,80 EUR pro Monat (15,80 EUR × 12 Monate = 189,90 EUR).

2. Gibt es ein finanzielles „Risiko“?

Ein finanzielles Risiko besteht nicht.
Liegen die Eigenkosten für die professionelle Zahnreinigung innerhalb von 12 Monaten über 189,90 EUR, haben Patienten bereits einen klaren finanziellen Vorteil.

3. Welche weiteren Zahnbehandlungsleistungen sind versichert?

Neben den professionellen Zahnreinigungen sind im Tarif folgende Behandlungen ohne nominale Begrenzung bis zum Faktor 5,0 der GOZ abgesichert:

  • Hochwertige Kompositfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontitisbehandlungen
  • Schienenbehandlungen (Knirscher- und Aufbissschienen)

mit nominaler Begrenzung sind abgesichert:

  • Bleachingleistungen
  • Schnarcherschienen

4. Welche Laufzeit und welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vertrag?

Sie haben volle Flexibilität.
Ihr Vertrag ist ohne Mindestlaufzeit monatlich kündbar – zugleich entwickelt für eine nachhaltige Absicherung und die langfristige Begleitung Ihrer Zahngesundheit.

5. Gibt es eine Begrenzung der Erstattung in Bezug auf Höhe und Anzahl der Kosten für die professionelle Zahnreinigung?

Nein – eine Begrenzung gibt es nicht.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Anzahl der Zahnreinigungen medizinisch nachvollziehbar ist.

In der Regel empfehlen Zahnärzte ein bis zwei Behandlungen pro Jahr.
Bei Zahnfleischproblemen (z. B. Parodontitis) sind oft drei bis vier Behandlungen jährlich sinnvoll.Die Versicherung übernimmt den finanziellen Aufwand, solange die Zahnarztpraxis die Zahnreinigung und die Prophylaxe gemäß GOZ bis zum maximal 3,5-fachen Faktor abrechnet.

Bisher ist uns keine Abrechnung der PZR oberhalb dieses Faktors bekannt.

Bei einer Prophylaxebehandlung werden zudem häufig mehrere Gebührenpositionen abgerechnet – nicht nur die klassische Ziffer 1040 für die Zahnreinigung, sondern z. B. auch Mundhygieneinstruktion, Fluoridierung oder Politur. Alle diese Leistungen werden vom Tarif übernommen.

Für Sie heißt das konkret: Auch wenn die PZR nur bis Faktor 3,5 abgesichert ist, entstehen keine Eigenkosten. Von entscheidender Bedeutung: Die Erstattung gilt ohne Begrenzung der Anzahl der Sitzungen – so oft, wie Ihre Zahnarztpraxis eine Prophylaxe medizinisch notwendig verordnet.

6. Sind sonstige Leistungen für die Zahnvorsorge, die Prophylaxe versichert?

Ja – auch zusätzliche Vorsorgeleistungen sind abgesichert.
Zur Prophylaxe gehören zum Beispiel:

  • Versiegeln von Zahnoberflächen
  • Fluoridierung zum Schutz vor Karies
  • Entfernung von Belägen und Zahnstein
  • individuelle Mundhygiene- und Putzanleitungen

Diese Leistungen werden im Rahmen der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) bis zum Faktor 3,5 erstattet.

7. Gibt es eine generelle Limitierung bei diesem Tarif?

Nein – dieser Tarif hat keine nominalen Obergrenzen in den ersten Versicherungsjahren, wie es bei anderen Tarifen üblich ist.

Ab Versicherungsbeginn besteht ein sofortiger Leistungsanspruch in voller Höhe.

Die Aufwendungen für eingereichte Rechnungen werden Ihnen zeitnah vom Versicherer erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinischen Maßnahmen medizinisch notwendig und nachvollziehbar sind.

Ein Beispiel: Würde eine Zahnreinigung zwölfmal im Jahr durchgeführt, wäre dies medizinisch nicht nachvollziehbar – in solchen Fällen wird die Erstattung auf ein angemessenes Maß reduziert.

8. Gibt es sonstige Begrenzungen was die Tarifleistungen angeht?

Ja – bereits vor Antragsstellung angeratene Behandlungen sind nicht versichert.

Das gilt für Zahnbehandlungen, die schon in der Patientenakte vermerkt sind oder sich aus vorhandenen Röntgenaufnahmen ergeben.

Erstattet werden im Bereich der Zahnbehandlungen nur Leistungen, die nach Versicherungsbeginn erstmals angeraten wurden.

Eine Ausnahme: Die professionelle Zahnreinigung (PZR) darf bereits vor Versicherungsbeginn angeraten sein – sie wird dennoch erstattet.

9. Ist Zahnersatz, Gold‐Keramik‐Inlays, Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz mitversichert?

Nein – Zahnersatz ist im Tarif nicht enthalten.
Er kann jedoch nach individueller Beratung zusätzlich mitversichert werden. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne rechtzeitig an.

Wichtig: Zahnersatzmaßnahmen dürfen laut Patientenakte oder vorhandenen Röntgenaufnahmen vor Antragsstellung noch nicht angeraten sein.

10. Warum rechnen Zahnarztpraxen mit einem höheren Faktor ab?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stammt in ihrer Grundfassung aus dem Jahr 1988. Zwar wurden zuletzt 2012 einzelne Positionen leicht angepasst und neue Leistungen ergänzt – die Berechnungsgrundlagen sind jedoch weiterhin veraltet.

Seitdem haben sich viele Bereiche stark verändert:

  • die Kostenstruktur in Zahnarztpraxen,
  • der medizinische Fortschritt,
  • sowie die technischen und hygienischen Anforderungen.

Da die GOZ seit Jahrzehnten nicht grundlegend aktualisiert wurde, sind viele Zahnärzte gezwungen, mit höheren Faktoren abzurechnen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

Eine Zahnzusatzversicherung, die nur bis Faktor 3,5 leistet, reicht daher nicht mehr aus. Tarife, die Leistungen bis zum GOZ-Faktor 5,0 erstatten, bieten den bestmöglichen finanziellen Schutz – und sichern Sie auch bei modernen, aufwendigen Behandlungen umfassend ab.

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